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Das Gelände ist vom 5. Oktober bis zum 1. Mai für unsere Gäste wegen Winterpause geschlossen

Hundeverordnung

Auszug aus der Geländeordnung §5 über das Mitbringen von Hunden und Katzen:

§5 Das Mitbringen von Hunden und Katzen ist mit folgenden Einschränkungen nur für Vereinsmitglieder und Gäste erlaubt.

  1. Diese Ordnung gilt für alle Hunde und Katzen. Ausnahmen gelten nur für sogenannte Blindenhunde.
  2. Das Mitbringen des Hundes/Katze ist vom Vorstand/Beauftragten vorab zu genehmigen
  3. Hunde, die als „gefährliche Hunde“ nach §1 Hundeverordnung vom 26.07.00 (Amtsbl_00,1246) – Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland – gelten, sind nicht erlaubt.
  4. Pro Einheit ist 1 Hund / Katze erlaubt.
  5. Ein sozialverträgliches Verhalten des Hundes/Katze wird vorausgesetzt.
  6. Die Haltung beschränkt sich ausschließlich auf den zugewiesenen Stellplatz sowie an einer separaten Tischgarnitur im Außenbereich des Vereinsheims. Sie haben keinen Zugang zu den Vereinsräumen wie Küche, Vereinsheim, Büro, Sanitäranlagen, Sauna oder Liegewiese, Weiheranlage oder Kinderspielplatz.
  7. Der Hund/Katze muss unter ständiger Beaufsichtigung und im direkten Einflussbereich des Halters sein.
  8. Es besteht generelle Leinenpflicht. Dabei darf die Länge der Leine 3 m nicht überschreiten.
  9. Hunde dürfen nur auf den befestigten Wegen innerhalb des Platzes und an der „kurzen“ Leine (max 1,5m) ausgeführt werden, evtl. Hinterlassenschaften des Hundes sind umgehend zu entfernen. Das „Gassigehen“ hat außerhalb des LBS-Geländes zu erfolgen.
  10. Die Person, die das Tier führt, muss dabei jederzeit in der Lage sein, es zu beherrschen.
  11. Andere Personen dürfen durch das Tier nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden.
  12. Die Erlaubnis zur Haltung kann im Einzelfall bei Nichteinhaltung der o.a. Punkte durch den Vorstand entzogen werden.
  13. Den Anweisungen der Beauftragten (Vorstand, Geländewarte) ist Folge zu leisten.
  14. Für das Mitbringen ist ein Beitrag zu zahlen – siehe Beitragordnung LBS – Jahresbeitrag Mitglied 50 €, Tagesbeitrag Gast 5 €, pro Woche 10 €.
  15. Der/Die Halter/in haftet für eventuelle Schäden, die durch die Mitnahme des Hundes/Katze ihm/ihr selbst, dem Lichtbund Saar oder Dritten entstehen.
  16. Die Hundeordnung vom 29.08.2020 und Punkt 5 der Geländeordnung des LBS vom 15.05.2024 wird durch die o.a. Ordnung ersetzt.

Der Vorstand Lichtbund Saar, 04.08.2024